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S-VorsorgePlus

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Denken Sie heute schon an morgen. Ergänzen Sie Ihre gesetzliche Rente sinnvoll. Die Sparkassen-Altersvorsorge passt sich Ihrem Leben an.

Meine Zulage wurde zurückgefordert – oder nicht in voller Höhe gewährt 

Die häufigsten Gründe für eine Rückforderung können sein:

  • Sie sind mittelbar zulagenberechtigt, haben aber angegeben unmittelbar zulagenberechtigt zu sein oder anders herum (Eine Erklärung zum Thema mittelbar/unmittelbar finden Sie ebenfalls im S-VorsorgePlus-Bereich in unserer Internet-Filiale). Betrifft die aktuelle Rückforderung beispielsweise die Zulage aus dem Jahr 2022, stellen Sie bitte einen neuen Zulagenantrag 2022 noch in diesem Jahr. Liegt das betreffende Jahr weiter zurück, beantragen Sie bitte eine Festsetzung. Prüfen Sie zusätzlich den Zulagenantrag 2023 auf Richtigkeit.

  • Die Höhe Ihrer Einzahlungen war zu gering. Prüfen Sie die Höhe Ihrer Einzahlungen nochmals nach (einen Link zum Berechnungsmodul finden Sie unten auf dieser Seite). Sollte die Höhe Ihrer Einzahlungen tatsächlich zu gering gewesen sein, haben wir leider keine Möglichkeit, diese wieder zu erhalten.

  • Bei Ihrer Ratenberechnung wurden evtl. Lohnersatzleistungen (z. B. Krankengelder) nicht berücksichtigt. Leider gibt es keine Möglichkeit für die betreffenden Jahre eine Nachzahlung zu leisten. Somit kann für diese Jahre keine volle Förderung erreicht werden.

  • Sie gehören nicht mehr zum geförderten Personenkreis. Bitte prüfen Sie, ob Sie noch förderfähig sind.

  • Sie befanden sich in den betreffenden Jahren in Elternzeit. (Voraussetzung: Sie haben Ihre Elternzeit bei der Rentenversicherung / Besoldungsstelle angemeldet) Hier kommt es häufig vor, dass die Förderfähigkeit nicht geändert wurde. Während der Elternzeit sind Sie unmittelbar förderfähig. Beantragen Sie für das betreffende Jahr bitte eine Festsetzung.

  • Sie sind Beamter und haben Ihrem Dienstherrn nicht die Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt. Reichen Sie diese Einwilligung bei Ihrem Dienstherrn jetzt nach, um die Unstimmigkeiten für dieses und die Folgejahre zu vermeiden. Für zurückliegende Jahre können Sie einen Antrag auf Festsetzung der Zulage einreichen. Die Vordrucke finden Sie in unserer Download-Box.

Sollte keiner der oben genannten Punkte zutreffen, können Sie sich bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen über die Ursache erkundigen. Bitte nutzen Sie dazu die folgenden Kontaktdaten:

Deutsche Rentenversicherung Bund
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
10868 Berlin
Servicehotline: 03381 2162324
E-Mail: Zulagenstelle@DRV-Bund.de
Fax: 03381 2163300

Bitte halten Sie für die Kontaktaufnahme Ihre Sozialversicherungsnummer bereit.

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