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EU-Preisverordnung

Vereinbarung Kommunikationsweg

EU-Preisverordnung

Vereinbarung Kommunikationsweg

Ab dem 19. April 2021 werden Ihnen ggf. anfallende Währungs­umrechnungs­entgelte bei Zahlungen in einer anderen EWR-Währung als dem Euro über den vereinbarten Kommunikations­weg mitgeteilt.

Neue EU-Preisverordnung

Ab dem 19.April 2020 gelten neue gesetzliche Bestimmungen für Bargeldauszahlungen und Zahlungen mit Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte) oder Sparkassen-Kreditkarte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die in einer EWR-Fremdwährung durchgeführt werden und eine Währungsumrechnung beinhalten.

Wir möchten Ihnen eine bessere Übersicht zu Entgelten und Wechselkursen bieten und damit die gesetzlichen Bestimmungen umsetzten. Daher passen wir zum 19. April 2021 alle Giro- und Kartenverträge an und vereinbaren einen Kommunikationsweg für Währungsumrechnungs­benachrichtigung mit Ihnen.

Wenn Sie Online-Banking nutzen, können Sie sich die Währungsumrechnungsbenachrichtigung bei Bedarf selbst einstellen. Dafür haben wir einen Kontowecker eingerichtet. Bitte legen Sie einen neuen Kontowecker im Bereich Themenwecker an.

Sollten Sie kein Online-Banking nutzen oder Fragen zum Thema haben, hilft Ihnen Ihr Berater gerne weiter.

Falls Sie die Währungsumrechnungsbenachrichtigung nicht nutzen möchten, müssen Sie nichts unternehmen. Sie erhalten dann ab dem 19. April 2021 bei einem entsprechenden Karteneinsatz innerhalb von EWR-Ländern (in Fremdwährung) keine Benachrichtigung.

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