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Der Grundzins kann nicht negativ werden und beträgt mindestens 0,001 %. Dieser Mindestzins kommt als Grundzins zur Anwendung, wenn der ermittelte Sparzins niedriger ist als der Mindestzins. Aufgrund der Niedrigzinsphase werden S-VorsorgePlus Ansparphase und S-VorsorgePlus Bankauszahlplan weiterhin mit einer Grundverzinsung von 0,001% p.a. abgerechnet.
Die Zinsanpassungen der vergangenen Monate können Sie dem Auszug aus unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen: Referenzzins bei langfristigen Ratensparverträgen
Die Zinsanpassung richtet sich nach einer Veränderung des Referenzzinssatzes.
Der Referenzzinssatz ist der am Monatsende ermittelte und gewichtete und auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundete Wert aus den gleitenden Durchschnittssätzen der Rendite börsennotierter Bundeswertpapiere mit einer Restlaufzeit von 5 Jahren. Der gleitende Durchschnitt wird als arithmetisches Mittel aus den Zinssätzen der letzten 60 Monate berechnet. Dabei werden, entsprechend den Bestimmungen des Zinssatzes, die in der Vergangenheit liegenden Zinssätze jeden Tag addiert und durch die Anzahl der Tage geteilt. Der Referenzzinssatz wird von der Deutschen Bundesbank als Zeitreihe mit der Kennung BBSIS.M.I.ZAR.GD.EUR.S1311.B.A604.R05XX.R.A.A._Z._Z.A ausgewiesen.
Sie finden ihn außerdem über folgenden Link:
Weitere Informationen auf den Seiten der Deutschen Bundesbank
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