Kinderzulagen
Die Kinderzulage beträgt 185 € für alle vor 2008 geborenen Kinder und 300 € für alle ab 2008 geborenen Kinder und kann immer nur einem Elternteil zugeordnet werden. Sie darf also auch nur auf einem Zulagenantrag ergänzt werden.
Grundsätzlich erhält die Mutter die Kinderzulage. Sind die Eltern verheiratet, können Sie veranlassen, dass die Kinderzulage an den Vater übergeht. Hierfür ist es nötig, dass die Mutter des Kindes auf dem Antrag des Vaters der Beantragung zustimmt.
Sind die Eltern nicht verheiratet, kann nur derjenige Kinderzulage beantragen, der auch das Kindergeld erhält. Tipp: Ist der unverheiratete Vater Kindergeldberechtigter, hat es sich als nützlich erwiesen, dem Zulagenantrag einen Beleg über die Kindergeldberechtigung beizulegen.
Kinderzulage wird ab dem Jahr der Geburt bezahlt:
Fallbeispiel Familie Mustermann:
Max Mustermann (Ehemann), Maxime Mustermann (Ehefrau), Moritz Mustermann (Kind) geboren 01.01.2024. Maxime Mustermann stimmt zu, dass ihr Ehemann die Zulage für Sohn Moritz erhalten soll.
Max Mustermann hat ein rentenversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen (2023) von 46.000 € und möchte den Beitrag zur vollen Zulage leisten. 46.000 € x 4 % = 1.840 € - 175 € Grundzulage - 300 € Kinderzulage = 1.365 € Jahresbeitrag 2024
Achtung: Der Zulagenantrag für das Jahr 2024 kann erst im Jahr 2025 gestellt werden. Daher darf nicht vergessen werden, auf dem entsprechenden Antrag die Daten von Kind Moritz zu ergänzen.
Hinweis: Wenn Sie bisher einen Dauerzulagenantrag hatten, erhalten Sie jährlich nur ein Änderungsdatenblatt. Dieser kann nicht mit einem Kinderergänzungsbogen kombiniert werden. In diesem Fall benötigen Sie einen komplett neuen Zulagenantrag.
Wechselt die Kindergeldberechtigung unterjährig ist es für die Zulagenbeantragung immer maßgeblich, wer zu Beginn des Kalenderjahres Kindergeldberechtigter war.
Soll die Kinderzulage von einem Ehepartner auf den anderen Ehepartner übertragen werden, ist etwas Vorsicht geboten. Die meisten Kunden haben einen sogenannten Dauerzulagenantrag, der jährlich wiederkehrend von der Sparkasse automatisch gestellt wird. Dies erfolgt immer zu Beginn des Jahres. Kinderzulagen können – sind Sie einmal für das betreffende Jahr so beantragt worden – nicht mehr umverteilt werden.
Beispiel Familie Mustermann:
Max Mustermann (Ehemann), Maxime Mustermann (Ehefrau), Moritz Mustermann (Kind) geboren 01.03.2008
Bisher hat Maxime Mustermann die Zulage für Sohn Moritz per Dauerzulagenantrag erhalten. Nun soll ab dem Jahr 2024 die Zulage des Sohnes auf Vater Max übertragen werden. Beide Eltern müssen nun Ihren Dauerzulagenantrag noch im laufenden Kalenderjahr stoppen, damit der Dauerzulagenantrag für 2024 nicht automatisch Anfang 2025 von der Sparkasse wie bisher gestellt wird.
Wurde der Dauerzulagenantrag gestoppt, erhalten die Eltern mit den Kontoauszügen das Jahres 2024 - Anfang 2025 - neue Zulagenanträge, auf denen sie die Möglichkeit haben, ein Kind zu streichen oder zu ergänzen.
Wurde der Dauerzulagenantrag nicht gestoppt, wird seitens der Sparkasse zu Beginn des Kalenderjahres 2025 die Zulage wie bisher beantragt. Die Eltern können diese für das Beitragsjahr 2024 nicht mehr neu verteilen.
Auf Ihrem Zulagenantrag sind die Daten Ihres Kindes ergänzt. Hier gibt es ein Feld „Anspruchszeitraum“, das mit folgenden Angaben vorbefüllt ist: „01.2023 -12.2023“. Bitte passen Sie den Anspruchszeitraum entsprechend den tatsächlichen Monaten an. Die Kinderzulage wird für das betreffende Jahr komplett bezahlt, wenn für mindestens einen Monat Kindergeldberechtigung bestanden hat.
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