Hauptnavigation
Überblick

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Extreme Wetter­ereignisse wie Hoch­wasser oder Über­schwemmung durch Stark­regen treten immer häufiger auf.
  • Die Schäden durch Natur­gewalten an Wohn­gebäuden erreichen jährlich die Milliarden­höhe.
  • In Bayern wird der Staat ab Juli 2019 keine finanziellen Sofort­hilfen bei versicher­baren Schäden mehr zahlen.
  • Bei der Versicherungs­kammer Bayern finden Sie maß­geschneiderten Schutz – alle Unwetter­gefahren sind dort versicherbar.
  • Die Wohn­gebäude­versicherung kostet oft nicht mehr als eine Kfz-Versicherung, obwohl ein Haus um ein Viel­faches mehr wert ist.
  • Im Schadens­fall ist nicht nur das Wohn­gebäude selbst betroffen: Oft wird ebenfalls die Einrichtung in Mitleiden­schaft gezogen.
  • Als Zusatz­baustein können Sie die Elementar­schaden­versicherung in die Wohn­gebäude- und Hausrat­versicherung einschließen.

Gefahr richtig ein­schätzen

Die vielen Stark­regen­fälle und Hoch­wasser in den letzten Jahren zeigen, wie wichtig eine Elementar­schaden­versicherung ist. Damit sind Sie als Haus­eigentümer vor den finanziellen Folgen geschützt.

Es versichert Sie:

Ihr nächster Schritt

Mit dem fort­schreitenden Klima­wandel steigt die Gefahr, dass Stürme, Hoch­wasser durch Stark­regen, Sturz­fluten oder Schnee­massen auch Ihrem Zuhause zusetzen. Schließen Sie eine Versicherung ab und Elementar­gefahren mit ein. Nur so sind Sie finanziell geschützt.

Versicherungsschutz

So sind Schäden durch Natur­gewalten versichert

Gut zu wissen

Elementar­schäden haben natürliche Ursachen. Zum Beispiel Über­schwem­mungen, Stark­regen und Rück­stau. Auch Folge­schäden durch Erd­beben, Erd­rutsch, Schnee­last oder Schnee­lawinen zählen dazu.

Vorsorge treffen

Schäden durch Sturm, Hagel, Blitz­schlag und Leitungs­wasser sind für gewöhnlich in der allgemeinen Wohn­gebäude­versicherung gedeckt. Für alle weiteren Wetter­ereignisse brauchen Sie eine Elementar­schaden­versicherung.

Es gibt viele gute Gründe

Als Markt­führer in Bayern ist die Versicherungs­kammer Bayern mit hoher Kompetenz und umfassenden Service­leistungen rund um Ihr Zuhause für Sie da. Auch dort, wo andere Versicherer das Risiko scheuen.

Beispiele für Elementar­schäden

  • Stark­regen ist in Deutschland die Schadens­ursache Nummer 1. Dabei sind auch Gebäude gefährdet, die nicht in der Nähe eines Gewässers stehen. Zum Beispiel, wenn Abwasser­systeme die enormen Wasser­massen nicht fassen können und es zu einem Rück­stau aus den Ableitungs­rohren kommt.
  • Wenn Gewässer über die Ufer treten, stehen Grund­stücke und Keller blitz­schnell unter Wasser. Ein klarer Fall für die Elementar­schaden­versicherung.
  • Schäden durch Schnee­druck sind in schnee­reichen Regionen Bayerns keine Selten­heit: Schnee­massen drücken das Haus­dach ein.
  • An steilen Berg­hängen kommt es häufig ohne Warn­zeichen zu Erd­rutschen.
Bayerische Initiative

Bayerische Initiative gegen Elementar­schäden

Die Bayerische Staats­regierung fordert alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern ein­dringlich dazu auf, den eigenen Versicherungs­schutz zu prüfen und Immobilien und Haus­rat umfassend zu versichern. Ein umfassender Schutz enthält neben einer Absicherung gegen Sturm und Hagel auch eine Elementar­schaden­versicherung.

Kein Anspruch auf staat­liche Hilfe

Verzichten Sie bewusst auf den Abschluss einer Elementar­schaden­versicherung, haben Sie auch bei verheerenden Folgen keinen Anspruch auf staat­liche Hilfe.

Wichtig: Ab Juli 2019 gibt es die staat­liche Sofort­hilfe bei versicherbaren Schäden nicht mehr.

Sicher­heit selbst in die Hand nehmen

Statten Sie Ihre Wohn­gebäude- und Hausrat­versicherung mit der Deckung gegen „weitere Elementar­gefahren“ aus. Damit haben Sie nach Stark­regen Anspruch auf Leistungen für Repara­turen im und am Haus (auch Garage, Schuppen), das Trocken­legen und Sanieren, den eventuellen Abriss des Gebäudes sowie den Bau eines gleich­wertigen Hauses.

 Cookie Branding

Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.

i