Guthaben für Eigenheim entnehmen – bei Vertragsabschluss bis 31. Dezember 2008
Die Entnahme kann für die Anschaffung oder Herstellung einer eigengenutzten Immobilie (Hauptwohnsitz) oder zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens herangezogen werden. Alternativ können Sie Ihr Guthaben auch für eine energetische Sanierung bzw. für einen barrierereduzierenden (altersgerechten) Umbau nutzen. Die Entnahme muss bei der Zulagenstelle für Altersvermögen beantragt werden.
Für Sie bestehen zwei Möglichkeiten der Entnahme:
Über die Freigabe Ihrer Entnahme entscheidet die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen.
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