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S-VorsorgePlus

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Denken Sie heute schon an morgen. Ergänzen Sie Ihre gesetzliche Rente sinnvoll. Die Sparkassen-Altersvorsorge passt sich Ihrem Leben an.

Guthaben für Eigenheim entnehmen – bei Vertragsabschluss ab 1. Januar 2009

Die Entnahme kann für die Anschaffung oder Herstellung einer eigengenutzten Immobilie (Hauptwohnsitz) oder zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens herangezogen werden. Alternativ können Sie Ihr Guthaben auch für eine energetische Sanierung bzw. für einen barrierereduzierenden (altersgerechten) Umbau nutzen.

Die Entnahme muss bei der Zulagenstelle für Altersvermögen beantragt und genehmigt werden.

Eine Entnahme ist bei Ihrem Vertrag nur zu 100% möglich, sodass das Vertragsverhältnis nach Auszahlung beendet wird (Mindestentnahmebetrag 3.000 Euro - bei energetischer Sanierung bzw. barrierereduzierendem Umbau 20.000 Euro). 
 

Vorgehensweise:
 

  1. Informieren Sie uns über Ihren Entnahmewunsch. Eine Entnahme unterliegt der Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende. Zur Kündigung nutzen Sie bitte das Eigenheimentnahme-Formular der Sparkasse. Das Formular muss uns fristgerecht im Original unterschrieben vorliegen. Alternativ können Sie es uns auch gescannt an S-Vorsorgeplus@spk-gz-kru.de per E-Mail schicken.
  2. Beantragen Sie die Entnahme bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen. Die hierfür notwendigen Anträge der Zulagenstelle finden Sie hier: www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de/de/Navigation/public/1_ZfA/98_Formularcenter_node.html. Alternativ können Sie unter folgendem Link Ihren Antrag auch gleich online bei der ZfA stellen: https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Service/Online-Service_node.html.
    Es handelt sich hier um Anträge der Zulagenstelle für Altersvermögen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die auf den Anträgen genannte Kontaktadresse.
    ACHTUNG: Der Antrag muss bis spätestens zehn Monate vor Erreichen Ihres 67. Lebensjahres bei der Zulagenstelle gestellt werden.
  3. Sobald Sie eine Genehmigung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen erhalten, senden Sie uns bitte eine Kopie von dieser.
  4. Nach Prüfung der Unterlagen und Einhaltung der Kündigungsfrist zahlen wir den Betrag an Sie aus.
  5. Die Zentrale Zulagenstelle eröffnet mit der Entnahme ein Wohnförderkonto für Sie. Dieses Konto bildet die Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung. Hier werden die in der begünstigten Wohnung gebundenen steuerlich geförderten Beträge erfasst. Der Gesamtbetrag des Wohnförderkontos erhöht sich in der Ansparphase jährlich um 2 Prozent. Das Wohnförderkonto wird grundsätzlich von der zentralen Zulagenstelle geführt. Sie erhalten von uns jährlich eine Information über den aktuellen Kontostand.
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